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Aktuelle Erfolgsgeschichte von dh Abogados.

Die Kammer für Verwaltungsangelegenheiten des Nationalen Gerichtshofs gibt der von unserer Kanzlei gegen die Entscheidung des Tribunal Económico-Administrativo Central TEAC (Zentrales Wirtschaftsverwaltungsgericht) eingelegten Berufung in vollem Umfang statt, das die Rechtmäßigkeit verschiedener Vergleiche und Sanktionen bestätigt hatte, die von der spanischen Steuerverwaltungsbehörde AEAT für die steuerlichen Konzepte der Einkommens- und Vermögenssteuer für verschiedene Steuerjahre erlassen worden waren, und die Kammer erklärte sich damit einverstanden, den angefochtenen Verwaltungsbeschluss sowie die damit verbundenen Vergleiche und Sanktionen über einen Betrag von etwa 300.000 Euro einschließlich Tilgung und Zinsen aufzuheben. Das Urteil beinhaltet auch die Auferlegung von Verfahrenskosten für die Verwaltung.

Der Fall geht auf das Jahr 2008 zurück, als die AEAT ein Prüfverfahren gegen unseren Mandanten wegen verschiedener mehrjähriger Steuerkonzepte einleitete, das mit der Anzeige verschiedener Vergleichsvereinbarungen zusammen mit der Verhängung von Strafen endete, die eine zu begleichende Schuld in Höhe von fast 300.000 Euro, einschließlich Tilgung und Zinsen, darstellten.

Nach Ausschöpfung des Verwaltungsweges durch Vorlage der entsprechenden Klagen im Verwaltungsverfahren vor der AEAT selbst und der anschließenden Berufung vor dem Zentralen Wirtschaftsverwaltungsgericht wurde die entsprechende strittige Verwaltungsbeschwerde beim Nationalen Gericht eingereicht. Das Urteil liegt jetzt nach zwölf Jahren vor. Das Gericht folgt unserer Argumentation im vollen Umfang, die sich im Wesentlichen auf inhaltliche und formale Fragen bezogen, insbesondere auf den Ablauf der von der Untersuchung der AEAT bearbeiteten Verwaltungsakte und das Fehlen einer angemessenen Begründung sowohl für die Verzögerungen, die nach Ansicht der Verwaltung dem Antragsteller zuzuschreiben sind, als auch für den Vergleich selbst und die Sanktionsvereinbarung.

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