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ATAÚLFO DEL HOYO BERNAT

Rechtsanwalt

SPEZIALIST FÜR VERWALTUNGS-, ZIVIL- UND VERFAHRENSRECHT

1974 schloss er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität von Saragossa ab. Mitglied der Anwaltskammer der Balearen ICAIB seit dem Jahr 1975. Mitglied des Gremiums der Rechtssachverständigen der Allgemeinen Staatsverwaltung seit Bestehen des entsprechenden Wettbewerbs 1975. Nach der Eröffnung einer professionellen Kanzlei in Palma trat er auch als Rechtsberater in den Stadtrat von Palma ein, wobei er die private Berufsausübung mit der Rechtsberatung im Bereich der öffentlichen Verwaltung verband, was ihm umfassende Kenntnisse im öffentlichen Recht und und insbesondere im Stadt- und Verwaltungsrecht verschaffte.
Von 1975 bis 1988 bekleidete er im Stadtrat von Palma die folgenden Positionen: Techniker für allgemeine Verwaltung für Stadtplanung (1975-1977), für Gesundheit und Umwelt (1977-1980), Leiter der Abteilung für Gesundheit, Versorgung und Sozialhilfe (1980-1984) und Leiter der Abteilung für Gesundheit, Soziales und Umwelt (1984-1988).

1988 trat er dem Zentrum für Katasterverwaltung und steuerliche Zusammenarbeit des Finanzministeriums (Gerencia Baleares-Capital) als Leiter des Dienstes für Steuerverwaltung bei und koordinierte die Überprüfung des Immobilienkatasters der Stadt Palma. 1992 trat er in die städtische Bestattungsgesellschaft der Stadtverwaltung von Palma (EFMSA) als Direktor der Rechtsberatung ein (bis Juni 2009), von wo aus er die Stadtverwaltung mit einem Monopol auf Bestattungs- und Friedhofsdienstleistungen in der Stadtverwaltung von Palma leitete.

Im privaten Sektor zeichnet er sich durch seine Tätigkeit als Experte für Bestattungsrecht aus und berät die wichtigsten Anbieter im nationalen Bestattungssektor, wie Patronal Nacional de Servicios Funerarios- PANASEF (2014 -2017) und Funespaña (2009 – 2011). Ebenso hat er während seiner beruflichen Laufbahn zahlreiche Unternehmen in allen Bereichen beraten, darunter die Leitung der Rechtsabteilung des Landesverbands der Betreiber von Festsälen, Discotheken und ähnlichen Unternehmen der Balearen (1992 – 2015).

Er war als Redner auf verschiedenen nationalen und internationalen Foren tätig und verbindet seit über zwölf Jahren seine Berufsausübung mit seiner Lehrtätigkeit.

Als zugelassener Rechtsanwalt hat er vor allen Gerichten und den höchsten Rechtsprechungsorganen wie dem Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt.

Sprachen: Spanisch, Französisch und mallorquín.
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